„Der Rat legt die Leitlinien für die Kommune fest und die Verwaltung setzt sie um“.

So sieht es die Gemeindeordnung vor.

Trotz der pandemiebedingt eingeschränkten Ausschusstätigkeit nimmt der neue Rat diese Vorgaben der Gemeindeordnung ernst und macht sich an die Arbeit. In 2021 sind gleich dreimal konkrete Kriterienkataloge in den Ausschüssen beschlossen worden, ein weiterer vorbereitet:

 

1- Für den Bebauungsplan Hornweg hat der Bauauschuss am 10.6.21 folgende Kriterien für die Planung beschlossen:
– Bei den Mehrfamilienhäusern sollen mindestens 50 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert sein.
– Die Mehrfamilienhäuser sollen eine Südausrichtung bekommen, damit sie solarenergetisch genutzt werden können.
– Die Anordnung der Mehrfamilienhäuser soll aufgelockert werden.
– Die erforderlichen Stellplätze für die Mehrfamilienhäuser sollen an Ort und Stelle angeordnet werden. Ggf. soll dafür eine Tiefgarage errichtet werden.

2- am 2.12.21 wurden ebenfalls vom Bauausschuss für die Änderung des Bebauungsplanes Ostwall folgende Vorgaben gemacht:
– Schaffung einer Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern
– ausreichende Parkplätze von mind. 1 – 1,5 je nach geplanten Wohneinheiten
– eine Verschattung der Nachbarn muss vermieden werden
– die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Bäume müssen erhalten werden
– die Verwaltung soll prüfen, welche GRZ festzusetzen ist
– die Firsthöhe wird auf 10,50 m vorgegeben
– Flachdächer sind zu begrünen

3- Der Ausschuss für Klima und Umwelt konnte am 8.6.21 endlich den „Handlungsfaden für nachhaltiges und klimagerechtes Planen und Bauen in Straelen beschließen“. Die Verwaltung war vom Bauauschuss auf unseren Antrag hin am 3.3.2015 beauftragt worden einen solchen Leitfaden zu enwickeln. Am 3.12.2019 wurde er endlich dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und von der CDU Mehrheit wieder vertagt. Erst jetzt mit geänderten Mehrheiten konnte er endlich beschlossen werden.

4- Im Wirtschaftsausschuss hatten wir einen Workshop angeregt, um zu klären welche Grundstücke nach welchen Kriterien für Gewerbeansiedlungen vergeben werden sollen. Dieser Workshop hat am 23.10.21 stattgefunden und sich zunächst damit beschäftigt, die Vergabekriterien zu formulieren. Diese wird die Verwaltung aufbereiten und voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 dem Ausschuss zur Abstimmung vorlegen.

In der Vergangenheit haben wir immer wieder eingefordert, dass der Rat Planungskriterien formuliert, damit sowohl die Verwaltung als auch die Bürger und z.B. externe Planer sich darauf einstellen und danach planen können. Weil sich Rat und Ausschüsse aber oft nicht dazu entschließen konnten klare Vorgaben zu machen, haben sich viele Planungen viel zu lange hingezogen und sind viele Chancen für eine zielorientierte langfristige Stadtentwicklung nicht genutzt worden. Zum Beispiel hat die Firma Kaufland zwei Jahre auf die Verwirklichung ihrer Pläne warten müssen, weil ein Entwurf nach dem anderen abgelehnt wurde, aber der Bauauschuss dennoch nicht entscheiden wollte, welche Kriterien die Planung denn erfüllen sollte.

Jetzt endlich ändert sich das!